KRITIS steht für „Kritische Infrastrukturen“. Dazu zählen auch Entsorgungsbetriebe, die für die öffentliche Versorgung essenziell sind. Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz und der NIS2-Richtlinie gelten strengere Sicherheitsvorgaben, auch für mittelgroße Unternehmen mit regionalem Versorgungsauftrag.
